Gutachten:

oft benötigt ein Patient eine ärztliche gutachtliche Stellungnahme, z.T. wird diese von den Krankenkassen oder dem Versorgungsamt direkt angefordert und bezahlt, gelegentlich braucht der Patient selbst ein Attest z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber oder der Reiserücktrittskostenversicherung. Diese sind dann selbst zu bezahlen und werden gem. GOÄ berechnet. Folgende spezielle Gutachten werden in unserer Praxis durchgeführt:

1. Lehrlingseingangsuntersuchungen

bei Aufnahme einer Lehre wird eine ärztliche Untersuchung mit Stellungnahme verlangt, ob der Bewerber für den gewählten Lehrberuf tauglich ist

2. Versicherungsgutachten

bei Abschluß einer Kranken- oder Lebensversicherung verlangt der Versicherungsgeber oft ein ärztliches Gutachten. Je nach Versicherungsgesellschaft differiert der Umfang und auch die Kostenübernahme. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege möglichst genau

3. Sportmedizinische Gutachten

viele Sportvereine mit Leistungssportabteilungen verlangen regelmäßige medizinische Kontrolluntersuchungen. Diese wie auch Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit können Sie bei uns durchführen lassen

4. Fahrtauglichkeitsgutachten

zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist oft eine medizinische Untersuchung erforderlich, welche aber nur durch speziell ermächtigte Gutachter mit verkehrsmedizinischer Erfahrung erstellt werden dürfen. Bei uns ist dieses möglich, allerdings nicht für Patienten, die schon in ambulant medizinischer Behandlung sind um Interessenkonflikte zu vermeiden.